Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1. Geltungsbereich
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Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab Kontaktaufnahme zwischen der BERGHOFER Versicherungs & Consulting GmbH und dem Kunden.
Zum Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehören insbesondere Verträge zwischen der BERGHOFER Versicherungs & Consulting GmbH und dem Kunden,
welche das entgeltliche Erbringen von Finanzdienstleistungen, einschließlich der bloßen Analyse des Kundenvermögens zum Inhalt haben.
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Der Kunde erklärt seine Zustimmung, dass die Allgemeinen Auftragsbedingungen auch allen weiteren Verträgen zu Grunde gelegt werden, sofern nicht Abweichendes vereinbart wird.
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Bei Verträgen zwischen der BERGHOFER Versicherungs & Consulting GmbH und dem Kunden, die dem Konsumentenschutzgesetz unterliegen, gelten die Allgemeinen
Auftragsbedingungen insoweit, als sie den Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes nicht entgegenstehen.
§ 2. Aufklärungs- und Mitwirkungspflicht des Kunden
- Die BERGHOFER Versicherungs & Consulting GmbH benötigt für die sorgfältige und gewissenhafte Erbringung ihrer Dienstleistungen alle sachbezogenen Informationen und Unterlagen,
über die der Kunde verfügt, um eine fundierte Beurteilung der individuellen Rahmenbedingungen vorzunehmen und eine Empfehlung für das weitere Vorgehen abgeben zu können.
- Der Kunde ist verpflichtet, der BERGHOFER Versicherungs & Consulting GmbH alle für die Ausführung der Dienstleistungen erforderlichen Unterlagen rechtzeitig, vollständig und
ohne besondere Aufforderung vorzulegen und der BERGHOFER Versicherungs & Consulting GmbH von allen Umständen, die für die Erbringung der Dienstleistungen von Relevanz sein können, in Kenntnis zu setzen.
- Die nach gründlichem Nachfragen vom Kunden erhaltenen Informationen und Unterlagen kann die BERGHOFER Versicherungs & Consulting GmbH ungeprüft zur Grundlage der weiteren Erbringung ihrer
Dienstleistungen gegenüber dem Kunden machen.
§ 3. Vergütung
- Sämtliche von der BERGHOFER Versicherungs & Consulting GmbH erbrachten Leistungen (insbesondere Aktenstudium, Vorbereitung und Durchführung von Besprechungen, Ausarbeitung von Beratungskonzepten, Besprechungen mit Banken, Fahrzeiten) werden nach Zeitaufwand auf Grundlage eines Stundensatzes von EUR 250,-- zzgl. 20 % USt verrechnet, wobei als kleinste Verrechnungseinheit eine ½ Stunde vereinbart wird.
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Fahrtkosten und Tagesdiäten werden entsprechend den steuerlich anrechenbaren Sätzen weiterverrechnet.
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Sämtliche Nebenkosten insbesondere für Telefonate und Kopien werden pauschal mit 10 % des Honorars gemäß Abs 1 in Rechnung gestellt.
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Das Honorar des Kunden ist sofort nach Rechnungslegung zur Zahlung fällig. Bei Aufträgen, die sich über einen Zeitraum von mehr als vier Wochen erstrecken, ist die BERGHOFER Versicherungs & Consulting GmbH berechtigt, das Honorar monatlich in Rechnung zu stellen. Im Fall des Zahlungsverzugs werden Verzugszinsen in Höhe von 10,5 % p.a. verrechnet. Ferner verpflichtet sich der Kunde, im Fall des Zahlungsverzugs die mit der Einschaltung eines Rechtsanwalts bzw. Inkassobüros verbundenen Rechtsanwaltskosten bzw. Inkassokosten zu bezahlen.
§ 4. Laufende Betreuung
- Wird eine ausdrückliche Vereinbarung zur laufenden Beratung abgeschlossen, gilt diese Vereinbarung zwischen der BERGHOFER Versicherungs & Consulting GmbH und dem Kunden auf unbestimmte Zeit und kann von jeder Vertragspartei unter Einhaltung einer vierwöchigen Kündigungsfrist jeweils zum Ende eines Kalenderquartals aufgekündigt werde. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
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Die Kündigung aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung wird durch Abs 1 nicht berührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn
- a) über das Vermögen eines Vertragspartners ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, oder der Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder die Voraussetzungen für die Eröffnung eines solchen Verfahrens oder die Abweisung eines solchen Antrags vorliegt und der Vertragspartner seine Zahlungen einstellt;
- b) der Kunde mit seiner Zahlung aufgrund dieses Vertrags auch nach schriftlicher Mahnung und Nachfristsetzung von zumindest einer Woche gegenüber dem ursprünglichen Zahlungstermin um mehr als vier Wochen in Verzug ist;
- c) sonstige wesentliche Vertragsverletzungen.
§ 5. Mitteilungen an den Kunden
- Die Erteilung von Vermittlungsaufträgen hat schriftlich nach vorheriger Beratung durch die BERGHOFER Versicherungs & Consulting GmbH zu erfolgen. Das Erteilen von Aufträgen mittels Telefon, Telefax oder E-mail ist nur dann gültig, wenn der Kunde sein Einverständnis damit ausdrücklich und schriftlich erklärt. E-mails gelten als schriftliche Erklärung.
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Die BERGHOFER Versicherungs & Consulting GmbH ist verpflichtet, Vermittlungsaufträge des Kunden unverzüglich, spätestens jedoch am der Entgegennahme des Vermittlungsauftrags folgenden Bankarbeitstag in
Österreich durchzuführen, sofern sie ohne Verschulden zur Ansicht gelangt, dass diese vom Kunden stammen. Die Verpflichtung zum unverzüglichen Durchführen des Auftrags besteht dann nicht, wenn die BERGHOFER Versicherungs & Consulting GmbH aufgrund höherer Gewalt, am Durchführen gehindert ist oder das Konto des Kunden nicht ausreichend gedeckt ist. Ist das Durchführen eines Vermittlungsauftrags nicht möglich, hat die BERGHOFER Versicherungs & Consulting GmbH den Kunden hievon ehest möglich zu informieren.
- Die BERGHOFER Versicherungs & Consulting GmbH ist verpflichtet, den Kunden über die Ergebnisse ihrer Tätigkeit laufend – je nach Sachlage – einen Bericht zu erstatten und dem Kunden alle relevanten Urkunden zu übermitteln.
- Als Zustelladresse gilt die der BERGHOFER Versicherungs & Consulting GmbH zuletzt bekannt gegebene Adresse.
- Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Übermittlung von E-mails unter Umständen dazu führen kann, dass Daten verloren gehen, verfälscht oder bekannt werden. Für diese Folgen übernimmt die BERGHOFER Versicherungs & Consulting GmbH eine Haftung nur dann, wenn sie dies verschuldet hat. E-mails gelten erst nach ausdrücklicher Bestätigung des Einlangens bei der BERGHOFER Versicherungs & Consulting GmbH als zugestellt.
§ 6. Urheberrecht
- Der Kunde anerkennt, dass jedes von der BERGHOFER Versicherungs & Consulting GmbH erstellte Konzept ein urheberrechtlich geschütztes Werk ist. Sämtliche Vervielfältigungen, Verbreitungen, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung der BERGHOFER Versicherungs & Consulting GmbH.
§ 7. Offenlegung von Unterlagen, Haftung
- Der Kunde verpflichtet sich, alle notwendigen Informationen und Unterlagen, die für eine korrekte Erfüllung des Auftrags durch die BERGHOFER Versicherungs & Consulting GmbH erforderlich sind, wahrheitsgemäß, vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, damit eine ordnungsgemäße Bearbeitung durch die BERGHOFER Versicherungs & Consulting GmbH möglich ist.
- Die BERGHOFER Versicherungs & Consulting GmbH ist verpflichtet, auf Grundlage der ihr übermittelten Informationen mit der erforderlichen Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit im Interesse des Kunden die entsprechenden Schlussforderungen zu treffen und das Konzept zu erstellen. Die BERGHOFER Versicherungs & Consulting GmbH trifft keine Haftung, wenn vom Kunden Informationen oder Auskünfte nicht erteilt werden, die für das Beratungskonzept maßgeblich sind.
- Die BERGHOFER Versicherungs & Consulting GmbH haftet für allfällige Schäden des Kunden nur im Fall des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit. Ausgeschlossen ist die Haftung für entgangenen Gewinn. Für Konsumenten iSd KSchG gilt diese Bestimmung nur dann, wenn diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterschrieben wurden.
- Für Schadenersatzansprüche gilt ferner eine Haftungsbeschränkung in Höhe der Vergütung, die der BERGHOFER Versicherungs & Consulting GmbH in den vergangenen sechs Monaten vor Eintritt des Schadenfalls vom Kunden ausgezahlt wurden; die Haftung ist jedenfalls mit der Höchstsumme von EUR 50.000,-- begrenzt. Sofern der Kunde kein Verbraucher im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes ist, müssen Schadenersatzansprüche gegen der BERGHOFER Versicherungs & Consulting GmbH innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens geltend gemacht werden.
- Aufgrund des anwachsenden Umfangs der Fachliteratur gehört es nicht zum Inhalt der Dienstleistungen, aktive Nachforschungen in der Fachliteratur anzustellen, es sei denn, dass dies vom Kunden ausdrücklich gewünscht ist.
- Die BERGHOFER Versicherungs & Consulting GmbH ist nicht verpflichtet, zur Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit des Prospekts ein eigenes Gutachten in Auftrag zu geben, sondern verwendet den von einem Wirtschaftsprüfer oder einem Kreditinstitut nach dem Kapitalmarktgesetz oder dem Investmentfondsgesetz auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüften Prospekt und haftet daher unbeschadet der Bestimmung des § 11 Abs 1 Z 3 KMG nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit des geprüften Prospekts.
- Die BERGHOFER Versicherungs & Consulting GmbH ist kein Steuerberater und ist daher nicht verpflichtet zu überprüfen, ob die empfohlene Veranlagungsform auch die für den Kunde steuerlich günstigste ist. Dem Kunden wird empfohlen, sich über die steuerlichen Folgen seiner Veranlagung selbst mit dem Steuerberater in Verbindung setzen.
§ 8. Vertraulichkeit, Datenschutz
- Die BERGHOFER Versicherungs & Consulting GmbH ist verpflichtet, vertrauliche Informationen, die ihr aufgrund der Geschäftsbeziehung zum Kunden bekannt werden, vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber geheim zu halten. Die BERGHOFER Versicherungs & Consulting GmbH ist verpflichtet, diese Pflicht auch ihren Mitarbeitern zu überbinden. Jede Weitergabe von Daten unterliegt den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes.
- Der Kunde ist entsprechend den einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes mit einer automationsunterstützten Verwendung seiner Daten einverstanden.
§ 9. Vollmachtserteilung
- Durch diese Allgemeinen Auftragsbedingungen bevollmächtigt der Kunde die BERGHOFER Versicherungs & Consulting GmbH alle Unterlagen, die mit der Erfüllung dieses Auftrags in Zusammenhang stehen, einzusehen und Kopien hievon zu erstellen.
- Sofern dies im Einzelfall notwendig ist, wird der Kunde die BERGHOFER Versicherungs & Consulting GmbH ferner bevollmächtigen, in seinem Namen Auskünfte über Konto- und Depotstände sowie Kreditkonten bei Banken abzufragen, und diese Institute gegenüber der BERGHOFER Versicherungs & Consulting GmbH vom Daten- und Bankgeheimnis entbinden.
§10. Rücktrittsrechte des Kunden
- Gemäß § 3 Konsumentenschutzgesetz (KSchG) ist der Kunde berechtigt, bei Abgabe seiner Vertragserklärung außerhalb der Geschäftsräume des Auftragnehmers oder eines Standes auf der Messe von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurückzutreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen einer Woche erklärt werden. Die Frist beginnt mit der Ausfolgung dieser Vertragsurkunde, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen dieses Vertrages zu laufen.
- Dieses Rücktrittsrecht steht dem Kunden gemäß § 12 Abs 2 Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG) bei Geschäften über Veranlagungen an in- und ausländischen Kapitalanlagefonds auch dann zu, wenn der Kunde die geschäftliche Verbindung angebahnt oder zur Aufsuchung durch den Auftragnehmer oder zum Vertragsabschluss aufgefordert hat.
- Die Erklärung über den Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich an den Auftragnehmer zu übermitteln. Der Rücktritt ist rechtzeitig, wenn er innerhalb der in Abs 1 genannten Frist abgesendet wird.
§11. Schlussbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Gebot der Schriftlichkeit selbst. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, wird dadurch der Restvertrag nicht berührt. In einem solchen Fall wird die ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der undurchsetzbaren oder ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt.
- Die Verträge zwischen der BERGHOFER Versicherungs & Consulting GmbH und den Kundenunterliegen österreichischem Recht. Sämtliche Streitigkeiten, die sich aus den verträgen ergeben oder auf deren Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit ergeben, werden durch das für 1010 Wien sachlich zuständige Gericht entschieden. Die BERGHOFER Versicherungs & Consulting GmbH ist berechtigt, eine allfällige Klage vor jedem anderen zuständigen Gericht einzubringen.